Coronavirus Informationen

Aktuelles

Stand: 24.10.2022

Mit der neuen Verordnung gelten für Chöre folgende Corona-Regelungen:

Die mit 1.8.2022 punktuell veränderte 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (i.d.F. der 2. Novelle) gilt nun bis inklusive 23. Oktober 2022. Inhaltlich hat sich für Chöre nichts geändert im Vergleich zur Rechtslage ab 1.6.2022.

Die 3. Novelle der 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung verändert die bisher geltende Rechtslage für Chöre NICHT und gilt nun bis 15. Jänner 2023.

Zudem ist die neue COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung im Hinblick auf Personen mit einem positiven Testergebnis zu beachten.

Zusätzlich erlassene Verordnungen der Länder sind im jeweiligen Bundesland zu beachten.

Die Abhaltung von Konzerten oder Chorproben ist möglich.

Details zur Rechtslage:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html

Weitere Regelungen in Kärnten:
https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/kaernten/

Empfehlungen für Chorproben

Stand: 24.10.2022

Grundlegende Hinweise
Der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt für jede:n Chorsänger:in.
Die behördlichen Vorschriften (Verordnung) sind immer einzuhalten.
Risikominimierung ist oberste Priorität zum Schutz der Gesundheit der Chorsänger:innen.
Keine Teilnahme der Chorsänger:innen an Proben oder Konzerten mit Infektionskrankheiten, Erkältungen o.Ä.

Folgende Maßnahmen dienen zur Risikominimierung (wählen Sie geeignete Maßnahmen nach Bedarf)
Einteilung der Probe in kurze Einheiten mit gutem Durchlüften dazwischen
Kürzere Dauer der Proben
Durchführung der Probe in größeren Räumen
Abhaltung der Proben mit kleineren Gruppen
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln
Bereitstellung von Antigen-Schnelltests direkt vor der Probe
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2-Maske) bei körperlicher Nähe wie Begrüßungsrituale, Gespräche etc.

Empfehlungen für Obleute und Chorleiter:innen
Erarbeitung eines choreigenen Hygienekonzepts
Bestimmung von choreigenen Corona-Beauftragten, die für die Einhaltung des choreigenen Hygienekonzepts verantwortlich sind
Überlegung zu regelmäßigen Testungen im Hinblick auf bevorstehende Konzerte: Solange Verkehrsbeschränkungen im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 gelten, ist es ratsam, rechtzeitig mit regelmäßigen Tests im Chor zu beginnen.

Das Präsidium des Chorverband Österreich appelliert an die Eigenverantwortung der Chorverantwortlichen und Chorsänger:innen und empfiehlt eine verantwortungs
bewusste Vorgehensweise bei allen Zusammenkünften.

Singen wir mit Freude und Vernunft!

Unterstützung

Stand: 11.07.2020

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) hat nun die Verordnung für die Vergabe von Fixkostenzuschüsse an NPOs, also u.a. Vereine, veröffentlicht und informiert dazu: „Für Non-Profit-Organisationen stehen mit dem neuen NPO-Fonds Coronahilfen in der Höhe von 700 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge sind ab 8. Juli 2020 möglich. Auszahlungen können gemeinnützige Vereine aus allen Lebensbereichen beantragen, von Kunst und Kultur, Brauchtumswesen über den Sport bis zum den Umweltschutz. Gewährt wird – in zwei Tranchen – ein Fixkostenzuschuss etwa für Miet- oder Personalkosten sowie ein Struktursicherungsbeitrag, der mit 7 Prozent der Einnahmen des Jahres 2019 gedeckelt ist. Pro Organisation werden höchstens 2,4 Mio. Euro ausgezahlt. Geld gibt es vorerst für ein halbes Jahr, konkret vom Beginn der Corona-Krise bis 30. September. Die Abwicklung übernimmt das Austria Wirtschaftsservice (aws). Nähere Informationen finden Sie hier: https://npo-fonds.at/.“