Proben von Kinder- und Jugendchören wieder möglich!

Liebe Vorstandsmitglieder, liebe Sängerinnen und Sänger!

Der Kärntner Sängerbund und der Chorverband Österreich (Präsident Karl-Gerhard Straßl) teilen mit, dass nach Rücksprache mit dem Büro von Staatssekretärin Mag.a Andrea Mayer laut der 4. Novelle der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung das Proben in Chören – mit Ausnahme der Profichöre – zwar weiterhin untersagt ist, aber die außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit ab 15. März wieder möglich ist.

Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit sind mit bis zu zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen zulässig.“ (§ 14 Abs. 1)

Unter Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit fallen auch Proben von Kinder- und Jugendchören.

Voraussetzung ist ein Covid-19-Präventionskonzept sowie die Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands zu haushaltsfremden Personen und das Tragen der FFP2-Maske. Wenn es das Covid-19-Präventionskonzept vorsieht, kann eine dieser beiden Voraussetzungen entfallen. Weiters sind die Kontaktdaten aller Teilnehmer zu erheben und 28 Tage zugriffsgesichert aufzubewahren. Betreuungspersonen haben spätestens alle 7 Tage einen negativen Antigen-Test oder einen negativen molekularbiologischen Test vorzulegen. Wenn dieser Nachweis nicht vorliegt, ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Bei Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit in geschlossenen Räumen ist zusätzlich das Vorliegen eines negatives Antigen-Tests (max. 48 Stunden alt) oder eines negativen molekularbiologischen Tests (max. 72 Stunden alt) Voraussetzung für die Teilnahme der Jugendlichen.

Diese Regelungen gelten bis zum Ablauf des 11. April.

Der Chorverband Österreich und der Kärntner Sängerbund begrüßen diesen ersten Öffnungsschritt, sodass nun wieder außerschulische Kinder- und Jugendchöre mit bis zu 10 Kindern bzw. Jugendlichen unter gewissen Auflagen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen proben dürfen. Dies gilt auch für Kinder- und Jugendchöre an Musikschulen. Es ist zudem möglich, mehrere Proben hintereinander anzusetzen, wobei auf strikte Trennung der Gruppen und auf geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung – wie etwa langes Lüften in Räumen – zu achten ist. Eine Rückfrage im Büro der Staatssekretärin für Kunst und Kultur hat dies bestätigt.

Wir sind erfreut und erleichtert, dass unser Drängen auf gleichberechtigtes Behandeln bei den Öffnungsschritten mit vergleichbaren Zusammenkünften wie etwa Sport gehört wurde, sodass Singen in Chören nicht mehr benachteiligt ist. Ob es für Schulchöre bzw. das Singen in den Schulen ebenfalls Öffnungsschritte geben wird, obliegt dem zuständigen Bundesminister, da Schulen von der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ausgenommen sind.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Chöre von der Politik bedacht und bei den Maßnahmen entsprechend berücksichtigt werden!

Bis dahin verbleiben wir mit musikalischen Grüßen!

Horst Moser und Bernhard Zlanabitnig