Veranstaltungen und Chorproben ab dem 21. September 2020

Laut Auskunft der Pressesprecherin der Staatssekretärin für Kunst und Kultur sowie in Absprache mit DDr. Karl-Gerhard Straßl MAS, dem Präsidenten des Österreichischen Chorverbandes wird aus aktuellen Gründen mitgeteilt, dass die ab Montag, dem 21. September 2020 geplante Beschränkung auf 10 Personen in Innenräumen nicht für Chorproben oder Chorkonzerte gilt!

Die bestehenden Gesetze und Verordnungen zu Veranstaltungen sind weiterhin aufrecht und zu berücksichtigen.