Datenschutzmaßnahmen für Chöre

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Datenschutzgrundverordnung

Mit 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, die vor Missbrauch personenbezogener Daten schützen soll. Verantwortlich für die Einhaltung sind auch die meist als Vereine organisierten Kärntner Chöre. Bei Verstößen drohen hohe Strafen von bis zu € 20 Mio.

Der Kärntner Sängerbund fühlt sich dem Datenschutz verpflichtet. Er wird die Kärntner Chöre bei der Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen bestmöglich unterstützen. Der Sängerbund hat daher den Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragten und Chorsänger Dr. David Suntinger beauftragt, einige Maßnahmen zum Datenschutz für Chöre auszuarbeiten. Unten finden Sie mehrere Dokumente, die wesentliche Bestimmungen der DSGVO abdecken.

Diese Dokumente können kostenfrei heruntergeladen werden. Sie müssen dann allerdings an die Bedürfnisse des jeweiligen Vereins angepasst werden, insbesondere dort, wo gelb markierte Stellen frei gelassen wurden.

Weiters können auch die „Datenschutz-Leitlinien für Chöre 2018“ heruntergeladen werden. Der Kärntner Sängerbund hat darin eine Reihe häufig gestellter Fragen beantwortet. Das soll den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten im Chor wie auch das Ausfüllen der Dokumente erleichtern.

Datenschutz-Leitlinien:

Vorlagen:

Hinweis: Weil wir damit nicht jeden Einzelfall der Praxis abdecken können, sind die Antworten wie auch die Vorlagen allgemein formuliert und behandeln nur häufig vorkommende, keinesfalls aber alle denkbaren Sachverhalte. Sie können daher nicht die Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. Dies ist ein kostenloses Service des Kärntner Sängerbundes ohne Gewähr für Rechtsfolgen und unter Ausschluss jeglicher Haftung.