Die Leistungen des Kärntner Sängerbundes für die Mitgliedsvereine:

1.     Mitgestaltung der Kärntner Kultur in den öffentlichen Gremien durch die Vertreter des Kärntner Sängerbundes.

2.     Lebendige Bewahrung der Volkskultur und des Volksliedes für kommende Generationen.

3.     Öffnung über die Grenzen hinweg zur Kultur zu anderen Völkern durch Konzertreisen und Chorwettbewerbe.

4.     Die periodisch erscheinende Zeitschrift „Chorinformationen“ ermöglicht den Kontakt der Mitgliedsvereine untereinander und stellt die Verbindung zur Bundeskanzlei her.

5.     Die Bundeskanzlei ist Eigentum des Kärntner Sängerbundes und stellt damit einen wesentlichen Faktor der Selbständigkeit und Unabhängigkeit dar.

6.     Moderne Kommunikationsmöglichkeiten und ein reichhaltiges Notenarchiv.

7.     Fortbildung der SängerInnen und ChorleiterInnen in eigenen Kursen, Jugend-Workshops, Stimmbildungsseminaren, Hilfen bei der Programmerstellung.

8.     Unterstützung der acht autonomen Sängergaue bei der Mitgliederbetreuung und bei Veranstaltungen.

9.     Begegnung der Sängerinnen und Sänger Kärntens bei Groß-Veranstaltungen (Bundessängerfest!)

10.     Betreuung unserer Mitgliedsvereine in den anderen Bundesländern.

11.     Durch den Vertrag mit der AKM (Autoren – Komponisten – Musikverleger, reg. Gen.m.b.H) Reduktion der Abgabenverpflichtungen um 40 % bzw. 50 %. (Die Einsparung ist meist höher als der Mitgliedsbeitrag zum KSB.)

12.     Haftung für alle Haftpflichtversicherungsfälle bei Veranstaltungen der Mitgliedsvereine durch einen Versicherungsabschluß des Kärntner Sängerbundes mit pauschalierter Prämie.

Die größte Leistung des Kärntner Sängerbundes ist die Herstellung der Verbindung der Mitglieder untereinander in der Pflege von Kärntnerlied, Volkslied und Chormusik.

[button link=“/wp-content/uploads/beitritt_sb1.pdf“ target=“blank“ color=“ffb031″ textcolor=“ffffff“ size=“default“]Beitrittsformular downloaden[/button]