Liebe Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Kunst- und Kulturbetriebe,
Liebe Künstlerinnen und Künstler,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wende mich heute an Sie, weil ich Sie direkt über die akuten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise informieren will und nicht über die Medien.
In den vergangenen Monaten haben wir es gemeinsam geschafft, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dadurch konnten wir das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in einem vertretbaren Maß wieder hochfahren. Diese Lockerungen waren richtig und wichtig, weil Kunst und Kultur ein essenzieller Bestandteil unseres Lebens sind.
Ich möchte mich hiermit auch noch einmal ausdrücklich bei allen Beteiligten im Kunst- und Kulturbetrieb für ihre unermüdliche Arbeit an den Sicherheits- und Präventionskonzepten und für deren durch die Bank vorbildliche Umsetzung bedanken. Sie alle haben gemeinsam vieles möglich gemacht – Momente und Erlebnisse, ohne die unser Leben definitiv ärmer gewesen wäre.
Angesichts des mittlerweile auch in Österreich rasanten Anstiegs der Neuinfektionen sind wir nun aber wieder mit einer sehr schwierigen Situation konfrontiert. Eine weiter ansteigende Ausbreitung des Virus hätte Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem, die wir unter allen Umständen vermeiden müssen.
In den nächsten Wochen – bis Ende November - werden wir leider auf einen Großteil des Kulturlebens wieder verzichten müssen. Ich bedaure das zutiefst, weil ich weiß, wie wichtig Kultur für unser Leben ist. Geschlossene Kulturbetriebe sind eine Katastrophe. Sie sind aber derzeit notwendig, um eine noch größere Katastrophe zu verhindern. Auch mir blutet deshalb das Herz. Es braucht jetzt aber eine gemeinsame Kraftanstrengung der gesamten Bevölkerung, um die Ausbreitung des Virus wieder in den Griff zu bekommen.
Ich arbeite weiterhin mit aller Kraft daran, die Unterstützungsmaßnahmen im Kunst- und Kulturbereich so zu gestalten, dass Österreichs Kunst- und Kulturlandschaft auch diese erneute schwierige Phase übersteht. Mein erklärtes Ziel ist es, diese Landschaft in ihrer ganzen kreativen Kraft und Vielfalt zu erhalten. Türen, die jetzt geschlossen werden, müssen sich auch wieder öffnen.
Die letzten Monate haben uns gezeigt, dass wir in Österreich viel schaffen können, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich weiß, wie herausfordernd diese neuen Maßnahmen sind. Es sind Einschnitte in unser Leben, die keiner will – Sie genauso wenig wie ich. Aber sie sind in der jetzigen Situation bedauerlicherweise notwendig.
Mein Team und ich stehen an Ihrer Seite, und wir werden gemeinsam durch diese schwierige Zeit kommen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr anhaltendes Engagement.
Ihre
Andrea Mayer
Bundesministerium für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport
Mag.a Andrea Mayer
Staatssekretärin für Kunst und Kultur
+43 1 531 15-203507
Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Österreich
andrea.mayer@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at
Brief der Staatssekretärin für Kunst- und Kultur Mag.a Andrea Mayer
/in Allgemein /von Markus KelzLiebe Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Kunst- und Kulturbetriebe,
Liebe Künstlerinnen und Künstler,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wende mich heute an Sie, weil ich Sie direkt über die akuten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise informieren will und nicht über die Medien.
In den vergangenen Monaten haben wir es gemeinsam geschafft, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dadurch konnten wir das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in einem vertretbaren Maß wieder hochfahren. Diese Lockerungen waren richtig und wichtig, weil Kunst und Kultur ein essenzieller Bestandteil unseres Lebens sind.
Ich möchte mich hiermit auch noch einmal ausdrücklich bei allen Beteiligten im Kunst- und Kulturbetrieb für ihre unermüdliche Arbeit an den Sicherheits- und Präventionskonzepten und für deren durch die Bank vorbildliche Umsetzung bedanken. Sie alle haben gemeinsam vieles möglich gemacht – Momente und Erlebnisse, ohne die unser Leben definitiv ärmer gewesen wäre.
Angesichts des mittlerweile auch in Österreich rasanten Anstiegs der Neuinfektionen sind wir nun aber wieder mit einer sehr schwierigen Situation konfrontiert. Eine weiter ansteigende Ausbreitung des Virus hätte Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem, die wir unter allen Umständen vermeiden müssen.
In den nächsten Wochen – bis Ende November - werden wir leider auf einen Großteil des Kulturlebens wieder verzichten müssen. Ich bedaure das zutiefst, weil ich weiß, wie wichtig Kultur für unser Leben ist. Geschlossene Kulturbetriebe sind eine Katastrophe. Sie sind aber derzeit notwendig, um eine noch größere Katastrophe zu verhindern. Auch mir blutet deshalb das Herz. Es braucht jetzt aber eine gemeinsame Kraftanstrengung der gesamten Bevölkerung, um die Ausbreitung des Virus wieder in den Griff zu bekommen.
Ich arbeite weiterhin mit aller Kraft daran, die Unterstützungsmaßnahmen im Kunst- und Kulturbereich so zu gestalten, dass Österreichs Kunst- und Kulturlandschaft auch diese erneute schwierige Phase übersteht. Mein erklärtes Ziel ist es, diese Landschaft in ihrer ganzen kreativen Kraft und Vielfalt zu erhalten. Türen, die jetzt geschlossen werden, müssen sich auch wieder öffnen.
Die letzten Monate haben uns gezeigt, dass wir in Österreich viel schaffen können, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich weiß, wie herausfordernd diese neuen Maßnahmen sind. Es sind Einschnitte in unser Leben, die keiner will – Sie genauso wenig wie ich. Aber sie sind in der jetzigen Situation bedauerlicherweise notwendig.
Mein Team und ich stehen an Ihrer Seite, und wir werden gemeinsam durch diese schwierige Zeit kommen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr anhaltendes Engagement.
Ihre
Andrea Mayer
Bundesministerium für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport
Mag.a Andrea Mayer
Staatssekretärin für Kunst und Kultur
+43 1 531 15-203507
Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Österreich
andrea.mayer@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
/in Allgemein /von Markus KelzMit In-Kraft-Treten der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) am 3.11.2020 treten die bisher geltenden Regelungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung außer Kraft. Das bedeutet für die Chöre:
1) Gemäß § 13 Abs 1 COVID-19-SchuMaV sind ab 3.11.2020 alle Veranstaltungen untersagt, d.h. es dürfen keine Proben oder Konzerte stattfinden. Ausgenommen sind gemäß § 13 Abs 5 COVID-19-SchuMaV nur „Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen“, was bedeutet, dass nur Berufschöre unter gewissen Bedingungen (COVID-19 Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter) proben dürfen.
2) Diese Regelungen gelten bis 30.11.2020, ab 1.12.2020 gelten wieder die Regelungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung in der Fassung vom 7.11.2020.
Der Chorverband Österreich trägt diese Maßnahmen mit, da es derzeit keine andere Möglichkeit gibt, die für unsere Gesundheit und unser Gesundheitssystem bedrohliche Lage abzuwenden. Wir setzen uns aber dafür ein, dass dieser Stillstand für die Chöre möglichst kurz dauert und bald wieder ein verantwortungsbewusstes Proben möglich sein wird.
Corona-Update 22.10.2020
/in Allgemein /von Markus KelzLiebe Sängerinnen und Sänger!
Aufgrund der Ankündigung der Bundesregierung wurde gestern Abend die 3. Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit folgenden Änderungen für Chöre kundgemacht:
1) Die Regelungen gelten unabhängig von der jeweiligen Ampelfarbe der Corona-Ampel.
2) Bei Chören im Amateurbereich dürfen ab dem 1. November 2020 an Proben und künstlerischen Darbietungen höchstens sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich teilnehmen. Semiprofessionelle und professionelle Chöre sind von diesen Personengrenzen ausgenommen.
3) Alle Sängerinngen und Sänger haben ab dem 25. Oktober 2020 im Probenraum und auf der Bühne immer einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Mund-Nasen-Schutz muss eng anliegen! Gesichtsschilder oder Kinnvisiere sind daher nicht mehr erlaubt.
Der Kärntner Sängerbund und der Chorverband Österreich empfehlen daher den Chören zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus bis auf weiteres KEINE Proben und Konzerte durchzuführen!
In der Hoffnung auf bald bessere Nachrichten verbleiben wir
mit musikalischen Grüßen!
Horst Moser und Bernhard Zlanabitnig
Veranstaltungen und Chorproben ab dem 21. September 2020
/in Allgemein /von Markus KelzLaut Auskunft der Pressesprecherin der Staatssekretärin für Kunst und Kultur sowie in Absprache mit DDr. Karl-Gerhard Straßl MAS, dem Präsidenten des Österreichischen Chorverbandes wird aus aktuellen Gründen mitgeteilt, dass die ab Montag, dem 21. September 2020 geplante Beschränkung auf 10 Personen in Innenräumen nicht für Chorproben oder Chorkonzerte gilt!
Die bestehenden Gesetze und Verordnungen zu Veranstaltungen sind weiterhin aufrecht und zu berücksichtigen.
Empfehlungen des Chorverband Österreich zur Corona-Ampel
/in Allgemein /von Markus KelzDaher ist es uns wichtig, dass die Chöre Österreichs den Proben- und Konzertbetrieb wieder aufnehmen, auch wenn die aktuellen COVID-19-Vorschriften merkbare Einschränkungen vorgeben. Die Corona-Ampel der Bundesregierung gibt den Chören die Möglichkeit, verantwortungsbewusst und flexibel auf die jeweils herrschende COVID-19-Situation zu reagieren.
Empfehlungen des Chorverband Österreich zur Corona-Ampel als PDF
MÄNNERXÅNG – Männerchorsingtage des KSB – ABGESAGT
/in Kurse & Weiterbildung /von Markus KelzLiebe Sänger, liebe ChorleiterInnen & liebe sangesfreudige Männer!
Bereits zum 18. Mal werden nun im November die Kärntner Männerchorsingtage durchgeführt.
Weiterlesen →
Unterstützungsfond für Non-Profit-Organisationen
/in Allgemein /von Markus KelzLiebe Vereinsfunktionäre!
Aus aktuellem Anlass teilt der Kärntner Sängerbund Folgendes mit:
1) juristischer Tipp:
COVID-19 wird uns offenbar – in welcher Form auch immer – noch länger begleiten. Juristisch ist dies auch für Verträge relevant, die etwa Chöre als Einmieter oder als Veranstalter abschließen. COVID-19 ist seit März eine bekannte Gefahr und stellt daher keine sog. Höhere Gewalt dar, die die Auflösung eines Vertrags ermöglicht.
Um somit bei allfälligen neuerlichen behördlichen Maßnahmen, die die Erfüllung eines Vertrags verunmöglichen, juristisch abgesichert einen Vertrag auflösen zu können, empfehle ich die Aufnahme des folgenden Passus in den jeweiligen Vertrag: „Der gegenständliche Vertrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden, wenn die Erfüllung einzelner der in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen aufgrund nach Vertragsabschluss auftretender massiver allgemeiner Einschränkungen, wie etwa Erdbeben, Krieg oder behördliche Untersagung, behindert wird.“
2) Hinweis – NPO-Fonds:
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) hat nun endlich die Verordnung für die Vergabe von Fixkostenzuschüsse an NPOs, also u.a. Vereine, veröffentlicht (siehe Anhang) und informiert dazu: „Für Non-Profit-Organisationen stehen mit dem neuen NPO-Fonds Coronahilfen in der Höhe von 700 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge sind ab 8. Juli 2020 möglich. Auszahlungen können gemeinnützige Vereine aus allen Lebensbereichen beantragen, von Kunst und Kultur, Brauchtumswesen über den Sport bis zum den Umweltschutz. Gewährt wird – in zwei Tranchen – ein Fixkostenzuschuss etwa für Miet- oder Personalkosten sowie ein Struktursicherungsbeitrag, der mit 7 Prozent der Einnahmen des Jahres 2019 gedeckelt ist. Pro Organisation werden höchstens 2,4 Mio. Euro ausgezahlt. Geld gibt es vorerst für ein halbes Jahr, konkret vom Beginn der Corona-Krise bis 30. September.
Die Abwicklung übernimmt das Austria Wirtschaftsservice (aws). Nähere Informationen finden Sie hier: https://npo-fonds.at/.“
Bitte nutzt diese Möglichkeiten!
Mit sängerischen Grüßen
RR Ing. Horst Moser e. h.
NPO-Unterstützungsfonds.pdf
NPO-Unterstützungsfonds-im-Überblick.pdf
Empfehlungen_für_die_inhaltliche_Gestaltung_eines_COVID-8.pdf
Untersuchungsergebnisse der MedUni Wien zur Aerosolmessung beim Chorsingen
/in Allgemein /von Markus KelzHeute veröffentlichte der ChVÖ in einer Pressemitteilung via APA-OTS bzw. via E-Mail an ausgewählte JournalistInnen die Untersuchungsergebnisse der MedUni Wien zur Aerosolmessung beim Chorsingen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200602_OTS0083/erstmalige-aerosolmessung-beim-chorsingen
Die Fotos zur Aerosolmessung sowie die Untersuchung der MedUni Wien im Original sind ab sofort über unsere Website www.chorverband.at abrufbar.
Die Untersuchung kam zu diesen Schlussfolgerungen:
Empfehlungen zur Tätigkeit der Chöre ab dem 29. Mai 2020
/in Allgemein /von Markus KelzLiebe Sängerinnen und Sänger!
Nach vielen Telefonaten und Videokonferenzen ist es nunmehr soweit, dass es auch für die Chöre Maßnahmen und Empfehlungen auf Basis der Covid-19-LV-Novelle vom 27. Mai 2020 zur Wiederaufnahme der Proben und Chortätigkeit gibt.
Ab heute Freitag, 29. Mai 2020 ist die Proben- und Konzerttätigkeit der Chöre wieder möglich!
Daher hat das Präsidium des Chorverband Österreich beiliegende Empfehlungen für Chöre/Obleute/Chorleiter/innen als Hilfestellung und Anleitung beschlossen.
Grundsätzlich gelten zum Schutz der Gesundheit jedoch nach wie vor die Eigenverantwortung der Sängerinnen und Sänger, Hygieneregeln und die Einhaltung des Mindestabstandes, wobei „Begrüßungsrituale“ und Gespräche auf engstem Raum vermieden werden sollen!
Singen ist Lebenselixier und gefährdet die Gesundheit nicht! Gefährdend ist jedoch die Nichteinhaltung der Maßnahmen, die der Infektionsgefahr dienen.
Der Kärntner Sängerbund und der Österreichische Chorverband danken für eure bisherige Geduld und Disziplin, bitten um Einhaltung der beiliegenden Empfehlungen und wünschen weiterhin alles Gute.
Mit sängerischen Grüßen!
Horst Moser
Obmann des KSB
Aktualisierung vom 18.09.2020
Laut Auskunft der Pressesprecherin der Staatssekretärin für Kunst und Kultur sowie in Absprache mit DDr. Karl-Gerhard Straßl MAS, dem Präsidenten des Österreichischen Chorverbandes wird aus aktuellen Gründen mitgeteilt, dass die ab Montag, dem 21. September 2020 geplante Beschränkung auf 10 Personen in Innenräumen nicht für Chorproben oder Chorkonzerte gilt!
Die bestehenden Gesetze und Verordnungen zu Veranstaltungen sind weiterhin aufrecht und zu berücksichtigen.
Prinzip Hoffnung
/in Allgemein /von Markus KelzLiebe Sängerinnen und Sänger!
Das derzeit am häufigsten verwendete Wort – das „C – Wort“ – hat jeden Lebensbereich getroffen und eine Vorausschau in die nähere Zukunft sehr schwierig gemacht.
Auch für das Chorwesen und die Verantwortlichen im Kärntner Sängerbund! Aber wenn man noch Geduld aufbringt und sich an die Empfehlungen der Regierung hält sowie die eigene Vernunft walten lässt, ist das „Licht am Ende des Tunnels“ sichtbar.
Ein ganz großes Dankeschön an alle Chöre, die diese Geduld und Vernunft aufbringen – wir werden wieder singen, proben, auftreten und wunderbare, gemeinsame musikalische Momente erleben! Leider mussten alle KSB-Fortbildungen und Veranstaltungen vorerst bis Anfang Juli abgesagt werden.
Nachdem es nun aber erste Lockerungen hinsichtlich der Beschränkungen gibt, besteht die Hoffnung, dass ab der zweiten Jahreshälfte eine gewissen „Normalität“ im Chorgeschehen einkehren wird.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Hotline des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport kann seitens des Ministeriums derzeit noch keine wirklich genaue Angabe hinsichtlich der Abhaltung von Proben (Kleingruppen, Chören) gemacht werden! (https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.html)
Es sei jedoch eine Verordnung in Ausarbeitung, welche spezifische Regelungen hinsichtlich Proben und Veranstaltungen beinhalten soll, und welche kommende Woche erlassen werden soll.
Auch der Österreichische Chorverband (ÖChV), die Bundesorganisation der Chorverbände und Sängerbünde in Österreich, und der Kärntner Sängerbund, haben im Kultur-Staatssekretariat bzw. bei den Fachabteilungen im Ministerium hinsichtlich der „Laienchöre“ nachgefragt und die Auskunft bekommen, dass „demnächst“ oder vielleicht in der zweiten Maiwoche diesbezüglich eine Entscheidung fallen wird.
Bis zur „Normalität“ ist es aber noch lange und deshalb hat sich der Österreichische Chorverband entschlossen, eine „Lange Nacht der CHORantäne“ zu veranstalten
Dazu werden alle Chöre eingeladen, sogenannte „Multivideos“ aus der Quarantäne zu produzieren (der Kärntner Landesjungendchor hat bereits eines produziert).
Der ÖChV schneidet diese dann zusammen und veranstaltet am 20. Mai 2020 online ein österreichumspannendes Chorkonzert:
Beispiele:
https://youtu.be/3I-rj-S7E8o, https://youtu.be/NKcDPpUf2vU, https://youtu.be/ZDBw820r7Gw
Fragen zum Projekt sind an den Vorsitzenden des Musikausschusses im ÖChV,
Mag. Andreas Salzbrunn, Email: andreas.salzbrunn@gmail.com;
Telefon-Nr. +43650 555 63 00, zu richten!
Bitte macht bei der Video-Challenge mit!
Mit sängerischen Grüßen!
Horst Moser
P.S.: Mundschutz, Desinfektion, Hände waschen, Abstand!