Blasmusik- und Chorverband erreichen Öffnung!

Der Österreichische Blasmusikverband und der Chorverband Österreich erreichen gemeinsam eine Öffnung für die ehrenamtliche Musikausübung ab 19. Mai 2021

Die beiden größten österreichischen Musikverbände haben sich mit verschiedensten Maßnahmen und mit Unterstützung auf allen Ebenen erfolgreich für umsetzbare und verhältnismäßige Öffnungsschritte im Bereich der Musikausübung nicht-beruflicher Musikgruppen eingesetzt.

Seitens der Bundesregierung war offensichtlich vorgesehen, den Bereich der ehrenamtlichen Kultur bei den Öffnungsschritten ab 19. Mai nicht zu berücksichtigen. Darauf folgte eine intensive Medien- und Aufklärungskampagne, unterstützt durch Landeshauptleute, in Richtung der politischen Entscheidungsträger auf Bundesebene und die Einladung zu Verhandlungen am 29. April.

Dem Österreichischen Blasmusikverband und dem Chorverband Österreich ist es nun gelungen, dass ab 19. Mai musikalische Vereinstätigkeiten, zumindest eingeschränkt, wieder möglich sind.

Gemeinsam konnte erreicht werden, dass es nun einen eigenen Passus in der Verordnung gibt, der die Probentätigkeit nicht-beruflicher Musikgruppen regelt.

Jetzt gilt es in verantwortungsvollem Umgang in den Musikvereinen und Chören mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen zu arbeiten, damit die kommenden Prozessionen, Standkonzerte und auch die Jugendarbeit umgesetzt werden können“, betont Erich Riegler, Präsident des ÖBV. DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS, Präsident des ChVÖ bekräftigt: „Chöre und Musikkapellen sind gut organisierte Zusammenkünfte von Menschen, die vergleichbar mit anderen gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind. Daher war es notwendig, die von der Bundespolitik geplante Ungleichbehandlung, weitgehend weg zu verhandeln. Mit der Öffnung der Proben für nicht-berufliche Musikgruppen wird die Kultur in Österreich nun wirklich geöffnet!

Auch wenn mit der Verordnung ab 19. Mai noch nicht der gewohnte Alltag in das ehrenamtliche musikalische Vereinsleben zurückkehrt, kann nun zumindest ein erster Schritt zurück in die Normalität der österreichischen Blasmusikvereine und Chöre gemacht werden.

Der Österreichische Blasmusikverband und der Chorverband Österreich werden sich intensiv um baldige weitere Öffnungsschritte bemühen und die Anliegen von über 250.000 ehrenamtlich tätigen MusikerInnen und SängerInnen weiterhin mit Nachdruck an die politisch zuständigen Personen herantragen.

Rückfragen & Kontakt:

CHORVERBAND ÖSTERREICH
Präsident DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS,
praesident@chorverband.at
www.chorverband.at

ÖSTERREICHISCHER BLASMUSIKVERBAND
Präsident Erich Riegler
erich.riegler@blasmusik.at
www.blasmusik.at

Presseaussendung als PDF

Presseaussendung: „Werden Musikvereine und Chöre von der Politik benachteiligt?“

Wien (OTS) – Der Österreichische Blasmusikverband (ÖBV) und der Chorverband Österreich (ChVÖ) stehen in Verhandlungen mit dem Büro der Kulturstaatssekretärin Mag.a Andrea Mayer hinsichtlich möglicher Öffnungsschritte für Blasmusikkapellen und Chöre. Über 250.000 Musikerinnen und Musiker bzw. Sängerinnen und Sänger warten auf konkrete Ergebnisse, die die Politik bisher schuldig geblieben ist.

Seit einem knappen Jahr herrscht Ausnahmezustand in der österreichischen Blasmusik- und Chorlandschaft mit überwiegender Stille. Obwohl die Bundesregierung kürzlich weitgehende Öffnungsschritte ab 19. Mai ankündigte, wurden bisher keine Regelungen zur Wiederaufnahme der Probenmöglichkeiten für Blasmusikvereine und Chöre erarbeitet. Der Österreichische Blasmusikverband (ÖBV) und der Chorverband Österreich (ChVÖ) erreichten mittels Protestbriefen, dass es einen ersten Verhandlungstermin mit dem Büro der Kulturstaatssekretärin gab: „Für den Bereich der ehrenamtlichen Kulturorganisationen erwarten wir von der Politik Gleichbehandlung mit vergleichbaren Bereichen, für die bereits Öffnungsschritte, die teilweise erstaunlich weit gehen, verkündet wurden“, bekräftigen die beiden Präsidenten DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS, Präsident des ChVÖ und Erich Riegler, Präsident des ÖBV.

Begrüßenswerterweise werden etwa Kontaktsportarten indoor und Vereinsfußball outdoor ab 19. Mai wieder ermöglicht. Im Sinne der Gleichbehandlung muss eine adäquate Vereinsarbeit den Blasmusikkapellen und Chören ebenfalls zugestanden werden. Obwohl von den Vertretern des Kulturstaatssekretariates großes Verständnis für die schwierige Situation der Blasmusik- und Chorlandschaft gezeigt wurde, konnten noch keine konkreten Ergebnisse erreicht werden.

An dieser Stelle wird die Politik aufgefordert, diesen großen Bereich des Kulturlandes Österreich bei den Öffnungsschritten ab 19. Mai verhältnismäßig zu berücksichtigen.

 

Rückfragen & Kontakt:

CHORVERBAND ÖSTERREICH
Präsident DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS,
praesident@chorverband.at
www.chorverband.at

ÖSTERREICHISCHER BLASMUSIKVERBAND
Präsident Erich Riegler
erich.riegler@blasmusik.at
www.blasmusik.at

Antwortschreiben der Staatssekretärin für Kunst und Kultur Andrea Mayer zum Brief vom 24.04.

Antwortschreiben von Staatssekretärin Mag.a Andrea Mayer zum Brief des Chorverband Österreich vom 24.04. zu den Öffnungschritten:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Künstlerinnen und Künstler, sehr geehrte in Kunst und Kultur Tätige,

heute ist der Tag, an dem die Bundesregierung weitreichende Lockerungen für den Kunst- und Kulturbereich verlautbaren kann. Die Kultur ist einer der wesentlichen gesellschaftlichen Bereiche, die mit 19. Mai – unter aller gegebenen Vorsicht – österreichweit und in all ihren Sparten wieder stattfinden wird können. Die epidemische Lage, die fortschreitende Immunisierung und bewährte Präventionskonzepte erlauben diesen Schritt.

Das öffentliche Kulturleben fehlt uns allen. Demnächst wird die Phase, in der kulturelle Veranstaltungen eingeschränkt werden mussten, die Sechsmonats-Marke erreichen. Eine lange Zeit, die von Unsicherheit, Ungewissheit und Sehnsucht nach Normalität geprägt war, die viel an Energie und Durchhaltevermögen abverlangt hat, in der die künstlerische Tätigkeit vielfach nur im Bereich des Planens, Schreibens, Konzipierens und Probens möglich war. Wie unterschiedlich Sie diese Zeit erlebt haben, dazu durfte ich in zahlreichen Gesprächen Einblicke erhalten.

Mit einer Reihe von kulturspezifischen Instrumenten konnten wir die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Krise abfedern und Risiken mindern. Wir bleiben hier weiterhin aktiv, verlängern, ergänzen und justieren nach – aktuell etwa beim Schutzschirm für Veranstaltungen und der Schaffung eines neuen Notfallfonds. Ich darf Sie auch auf die laufenden und noch geplanten Förderausschreibungen unseres „Neustart-Pakets“ hinweisen, die über die Krise hinaus wirken sollen.

Eine neue Etappe steht nun bevor: Im ersten Öffnungsschritt können ab 19.5. Veranstaltungsräume bereits mit bis zu 50 Prozent ausgelastet werden, bis zu 1.500 Sitzplätze werden im Innen-, 3.000 im Außenbereich möglich sein. Die Sperrstunde um 22 Uhr erlaubt einen Abendbetrieb. Einzuhalten sind dabei die bekannten Sicherheitsmaßnahmen wie FFP2-Masken, Abstand und Zugangstests. Viele dieser Rahmenbedingungen wurden durch Ihre zahlreichen Inputs mitgestaltet.
Vielen Dank dafür!

Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, im Sommer – nach derzeitigem Stand ab 1. Juli – weitere Lockerungen zu ermöglichen. Wir werden uns bemühen, alle relevanten Details – so wie auch jetzt – rechtzeitig zu kommunizieren.

Ich freue mich sehr, dass Sie Ihrem künstlerischen Beruf in wenigen Wochen wieder umfassender nachgehen können. Hierfür wünsche ich Ihnen allen einen erfolgreichen Wiederbeginn, Gesundheit und Inspiration.

Ihre Andrea Mayer

Bundesministerium für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport
Staatssekretärin
Mag.a Andrea Mayer
+43 1 716 06 851 102
Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Österreich

 

Brief des Chorverband Österreich zur Öffnung ab 19. Mai

Der Chorverband Österreich hat gemeinsam mit den Landeschorverbänden folgenden Brief zur Öffnung ab 19. Mai an politische Vertreter/-innen übermittelt.
Und um eine Klarstellung der Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme der Tätigkeit der Chöre gebeten. Das Hauptanliegen:

Wir dürfen Sie daher nochmals ersuchen, die Chöre mit den Sportvereinen gleich zu behandeln und uns die Auflagen für die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Chöre ab 19. Mai bekannt zu geben, damit wir unsere Sicherheits- und Präventionskonzepte entsprechend adaptieren und den Chören Österreichs rechtzeitig übermitteln können.

Brief ChVÖ an Politik 24042021.pdf

 

Absage der „Langen Nacht der Chöre“

Liebe Vorstandsmitglieder, liebe Sängerinnen und Sänger!

Der Kärntner Sängerbund, der Chorverband Salzburg, der Steirische Sängerbund und der Chorverband Oberösterreich haben bis zum Schluss in mehreren Videokonferenzen die Hoffnung gehegt, die Lange Nacht der Chöre am 12. Mai 2021 unter besonderen Voraussetzungen doch noch durchführen zu können.

Auf Grund der besorgniserregenden Entwicklungen in der Pandemie mussten wir jedoch schweren Herzens auch die heurige Lange Nacht der Chöre absagen.

Mit der Direktorin des ORF-Radio Kärnten konnte jedoch vereinbart werden, dass am 12. Mai 2021 am Abend (Zeitpunkt wird noch ausverhandelt) mit den Teilnehmern der Langen Nacht aus dem Jahre 2019 eine Sendung im Radio Kärnten stattfinden soll. Der genaue Termin wird noch rechtzeitig bekanntgegeben werden.

Die Singwoche mit Chorleiterschulung in St. Georgen am Längsee in der Zeit vom 11. bis 16. Juli d.J. soll wie geplant stattfinden.

Bis dahin verbleiben wir mit musikalischen Grüßen!

Horst Moser

Proben von Kinder- und Jugendchören wieder möglich!

Liebe Vorstandsmitglieder, liebe Sängerinnen und Sänger!

Der Kärntner Sängerbund und der Chorverband Österreich (Präsident Karl-Gerhard Straßl) teilen mit, dass nach Rücksprache mit dem Büro von Staatssekretärin Mag.a Andrea Mayer laut der 4. Novelle der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung das Proben in Chören – mit Ausnahme der Profichöre – zwar weiterhin untersagt ist, aber die außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit ab 15. März wieder möglich ist.

Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit sind mit bis zu zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen zulässig.“ (§ 14 Abs. 1)

Unter Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit fallen auch Proben von Kinder- und Jugendchören.

Voraussetzung ist ein Covid-19-Präventionskonzept sowie die Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands zu haushaltsfremden Personen und das Tragen der FFP2-Maske. Wenn es das Covid-19-Präventionskonzept vorsieht, kann eine dieser beiden Voraussetzungen entfallen. Weiters sind die Kontaktdaten aller Teilnehmer zu erheben und 28 Tage zugriffsgesichert aufzubewahren. Betreuungspersonen haben spätestens alle 7 Tage einen negativen Antigen-Test oder einen negativen molekularbiologischen Test vorzulegen. Wenn dieser Nachweis nicht vorliegt, ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Bei Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit in geschlossenen Räumen ist zusätzlich das Vorliegen eines negatives Antigen-Tests (max. 48 Stunden alt) oder eines negativen molekularbiologischen Tests (max. 72 Stunden alt) Voraussetzung für die Teilnahme der Jugendlichen.

Diese Regelungen gelten bis zum Ablauf des 11. April.

Der Chorverband Österreich und der Kärntner Sängerbund begrüßen diesen ersten Öffnungsschritt, sodass nun wieder außerschulische Kinder- und Jugendchöre mit bis zu 10 Kindern bzw. Jugendlichen unter gewissen Auflagen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen proben dürfen. Dies gilt auch für Kinder- und Jugendchöre an Musikschulen. Es ist zudem möglich, mehrere Proben hintereinander anzusetzen, wobei auf strikte Trennung der Gruppen und auf geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung – wie etwa langes Lüften in Räumen – zu achten ist. Eine Rückfrage im Büro der Staatssekretärin für Kunst und Kultur hat dies bestätigt.

Wir sind erfreut und erleichtert, dass unser Drängen auf gleichberechtigtes Behandeln bei den Öffnungsschritten mit vergleichbaren Zusammenkünften wie etwa Sport gehört wurde, sodass Singen in Chören nicht mehr benachteiligt ist. Ob es für Schulchöre bzw. das Singen in den Schulen ebenfalls Öffnungsschritte geben wird, obliegt dem zuständigen Bundesminister, da Schulen von der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ausgenommen sind.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Chöre von der Politik bedacht und bei den Maßnahmen entsprechend berücksichtigt werden!

Bis dahin verbleiben wir mit musikalischen Grüßen!

Horst Moser und Bernhard Zlanabitnig

Brief der Staatssekretärin für Kunst- und Kultur Mag.a Andrea Mayer

Liebe Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Kunst- und Kulturbetriebe,
Liebe Künstlerinnen und Künstler,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wende mich heute an Sie, weil ich Sie direkt über die akuten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise informieren will und nicht über die Medien.

In den vergangenen Monaten haben wir es gemeinsam geschafft, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dadurch konnten wir das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in einem vertretbaren Maß wieder hochfahren. Diese Lockerungen waren richtig und wichtig, weil Kunst und Kultur ein essenzieller Bestandteil unseres Lebens sind.

Ich möchte mich hiermit auch noch einmal ausdrücklich bei allen Beteiligten im Kunst- und Kulturbetrieb für ihre unermüdliche Arbeit an den Sicherheits- und Präventionskonzepten und für deren durch die Bank vorbildliche Umsetzung bedanken. Sie alle haben gemeinsam vieles möglich gemacht – Momente und Erlebnisse, ohne die unser Leben definitiv ärmer gewesen wäre.

Angesichts des mittlerweile auch in Österreich rasanten Anstiegs der Neuinfektionen sind wir nun aber wieder mit einer sehr schwierigen Situation konfrontiert. Eine weiter ansteigende Ausbreitung des Virus hätte Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem, die wir unter allen Umständen vermeiden müssen.

In den nächsten Wochen – bis Ende November ­- werden wir leider auf einen Großteil des Kulturlebens wieder verzichten müssen. Ich bedaure das zutiefst, weil ich weiß, wie wichtig Kultur für unser Leben ist. Geschlossene Kulturbetriebe sind eine Katastrophe. Sie sind aber derzeit notwendig, um eine noch größere Katastrophe zu verhindern. Auch mir blutet deshalb das Herz. Es braucht jetzt aber eine gemeinsame Kraftanstrengung der gesamten Bevölkerung, um die Ausbreitung des Virus wieder in den Griff zu bekommen.

Ich arbeite weiterhin mit aller Kraft daran, die Unterstützungsmaßnahmen im Kunst- und Kulturbereich so zu gestalten, dass Österreichs Kunst- und Kulturlandschaft auch diese erneute schwierige Phase übersteht. Mein erklärtes Ziel ist es, diese Landschaft in ihrer ganzen kreativen Kraft und Vielfalt zu erhalten. Türen, die jetzt geschlossen werden, müssen sich auch wieder öffnen.

Die letzten Monate haben uns gezeigt, dass wir in Österreich viel schaffen können, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich weiß, wie herausfordernd diese neuen Maßnahmen sind. Es sind Einschnitte in unser Leben, die keiner will – Sie genauso wenig wie ich. Aber sie sind in der jetzigen Situation bedauerlicherweise notwendig.

Mein Team und ich stehen an Ihrer Seite, und wir werden gemeinsam durch diese schwierige Zeit kommen.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr anhaltendes Engagement.

Ihre

Andrea Mayer

Bundesministerium für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport

Mag.a Andrea Mayer
Staatssekretärin für Kunst und Kultur
+43 1 531 15-203507
Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Österreich
andrea.mayer@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at

COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Mit In-Kraft-Treten der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) am 3.11.2020 treten die bisher geltenden Regelungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung außer Kraft. Das bedeutet für die Chöre:

1) Gemäß § 13 Abs 1 COVID-19-SchuMaV sind ab 3.11.2020 alle Veranstaltungen untersagt, d.h. es dürfen keine Proben oder Konzerte stattfinden. Ausgenommen sind gemäß § 13 Abs 5 COVID-19-SchuMaV nur „Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen“, was bedeutet, dass nur Berufschöre unter gewissen Bedingungen (COVID-19 Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter) proben dürfen.

2) Diese Regelungen gelten bis 30.11.2020, ab 1.12.2020 gelten wieder die Regelungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung in der Fassung vom 7.11.2020.

Der Chorverband Österreich trägt diese Maßnahmen mit, da es derzeit keine andere Möglichkeit gibt, die für unsere Gesundheit und unser Gesundheitssystem bedrohliche Lage abzuwenden. Wir setzen uns aber dafür ein, dass dieser Stillstand für die Chöre möglichst kurz dauert und bald wieder ein verantwortungsbewusstes Proben möglich sein wird.

Corona-Update 22.10.2020

Liebe Sängerinnen und Sänger!

Aufgrund der Ankündigung der Bundesregierung wurde gestern Abend die 3. Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit folgenden Änderungen für Chöre kundgemacht:

1) Die Regelungen gelten unabhängig von der jeweiligen Ampelfarbe der Corona-Ampel.

2) Bei Chören im Amateurbereich dürfen ab dem 1. November 2020 an Proben und künstlerischen Darbietungen höchstens sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich teilnehmen. Semiprofessionelle und professionelle Chöre sind von diesen Personengrenzen ausgenommen.

3) Alle Sängerinngen und Sänger haben ab dem 25. Oktober 2020 im Probenraum und auf der Bühne immer einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Mund-Nasen-Schutz muss eng anliegen! Gesichtsschilder oder Kinnvisiere sind daher nicht mehr erlaubt.

Der Kärntner Sängerbund und der Chorverband Österreich empfehlen daher den Chören zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus bis auf weiteres KEINE Proben und Konzerte durchzuführen!

In der Hoffnung auf bald bessere Nachrichten verbleiben wir

mit musikalischen Grüßen!

Horst Moser und Bernhard Zlanabitnig

 

Veranstaltungen und Chorproben ab dem 21. September 2020

Laut Auskunft der Pressesprecherin der Staatssekretärin für Kunst und Kultur sowie in Absprache mit DDr. Karl-Gerhard Straßl MAS, dem Präsidenten des Österreichischen Chorverbandes wird aus aktuellen Gründen mitgeteilt, dass die ab Montag, dem 21. September 2020 geplante Beschränkung auf 10 Personen in Innenräumen nicht für Chorproben oder Chorkonzerte gilt!

Die bestehenden Gesetze und Verordnungen zu Veranstaltungen sind weiterhin aufrecht und zu berücksichtigen.