Brief des Chorverband Österreich zur Öffnung ab 19. Mai

Der Chorverband Österreich hat gemeinsam mit den Landeschorverbänden folgenden Brief zur Öffnung ab 19. Mai an politische Vertreter/-innen übermittelt.
Und um eine Klarstellung der Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme der Tätigkeit der Chöre gebeten. Das Hauptanliegen:

Wir dürfen Sie daher nochmals ersuchen, die Chöre mit den Sportvereinen gleich zu behandeln und uns die Auflagen für die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Chöre ab 19. Mai bekannt zu geben, damit wir unsere Sicherheits- und Präventionskonzepte entsprechend adaptieren und den Chören Österreichs rechtzeitig übermitteln können.

Brief ChVÖ an Politik 24042021.pdf

 

Absage der „Langen Nacht der Chöre“

Liebe Vorstandsmitglieder, liebe Sängerinnen und Sänger!

Der Kärntner Sängerbund, der Chorverband Salzburg, der Steirische Sängerbund und der Chorverband Oberösterreich haben bis zum Schluss in mehreren Videokonferenzen die Hoffnung gehegt, die Lange Nacht der Chöre am 12. Mai 2021 unter besonderen Voraussetzungen doch noch durchführen zu können.

Auf Grund der besorgniserregenden Entwicklungen in der Pandemie mussten wir jedoch schweren Herzens auch die heurige Lange Nacht der Chöre absagen.

Mit der Direktorin des ORF-Radio Kärnten konnte jedoch vereinbart werden, dass am 12. Mai 2021 am Abend (Zeitpunkt wird noch ausverhandelt) mit den Teilnehmern der Langen Nacht aus dem Jahre 2019 eine Sendung im Radio Kärnten stattfinden soll. Der genaue Termin wird noch rechtzeitig bekanntgegeben werden.

Die Singwoche mit Chorleiterschulung in St. Georgen am Längsee in der Zeit vom 11. bis 16. Juli d.J. soll wie geplant stattfinden.

Bis dahin verbleiben wir mit musikalischen Grüßen!

Horst Moser

Proben von Kinder- und Jugendchören wieder möglich!

Liebe Vorstandsmitglieder, liebe Sängerinnen und Sänger!

Der Kärntner Sängerbund und der Chorverband Österreich (Präsident Karl-Gerhard Straßl) teilen mit, dass nach Rücksprache mit dem Büro von Staatssekretärin Mag.a Andrea Mayer laut der 4. Novelle der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung das Proben in Chören – mit Ausnahme der Profichöre – zwar weiterhin untersagt ist, aber die außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit ab 15. März wieder möglich ist.

Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit sind mit bis zu zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen zulässig.“ (§ 14 Abs. 1)

Unter Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit fallen auch Proben von Kinder- und Jugendchören.

Voraussetzung ist ein Covid-19-Präventionskonzept sowie die Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands zu haushaltsfremden Personen und das Tragen der FFP2-Maske. Wenn es das Covid-19-Präventionskonzept vorsieht, kann eine dieser beiden Voraussetzungen entfallen. Weiters sind die Kontaktdaten aller Teilnehmer zu erheben und 28 Tage zugriffsgesichert aufzubewahren. Betreuungspersonen haben spätestens alle 7 Tage einen negativen Antigen-Test oder einen negativen molekularbiologischen Test vorzulegen. Wenn dieser Nachweis nicht vorliegt, ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Bei Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit in geschlossenen Räumen ist zusätzlich das Vorliegen eines negatives Antigen-Tests (max. 48 Stunden alt) oder eines negativen molekularbiologischen Tests (max. 72 Stunden alt) Voraussetzung für die Teilnahme der Jugendlichen.

Diese Regelungen gelten bis zum Ablauf des 11. April.

Der Chorverband Österreich und der Kärntner Sängerbund begrüßen diesen ersten Öffnungsschritt, sodass nun wieder außerschulische Kinder- und Jugendchöre mit bis zu 10 Kindern bzw. Jugendlichen unter gewissen Auflagen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen proben dürfen. Dies gilt auch für Kinder- und Jugendchöre an Musikschulen. Es ist zudem möglich, mehrere Proben hintereinander anzusetzen, wobei auf strikte Trennung der Gruppen und auf geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung – wie etwa langes Lüften in Räumen – zu achten ist. Eine Rückfrage im Büro der Staatssekretärin für Kunst und Kultur hat dies bestätigt.

Wir sind erfreut und erleichtert, dass unser Drängen auf gleichberechtigtes Behandeln bei den Öffnungsschritten mit vergleichbaren Zusammenkünften wie etwa Sport gehört wurde, sodass Singen in Chören nicht mehr benachteiligt ist. Ob es für Schulchöre bzw. das Singen in den Schulen ebenfalls Öffnungsschritte geben wird, obliegt dem zuständigen Bundesminister, da Schulen von der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ausgenommen sind.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Chöre von der Politik bedacht und bei den Maßnahmen entsprechend berücksichtigt werden!

Bis dahin verbleiben wir mit musikalischen Grüßen!

Horst Moser und Bernhard Zlanabitnig

Brief der Staatssekretärin für Kunst- und Kultur Mag.a Andrea Mayer

Liebe Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Kunst- und Kulturbetriebe,
Liebe Künstlerinnen und Künstler,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wende mich heute an Sie, weil ich Sie direkt über die akuten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise informieren will und nicht über die Medien.

In den vergangenen Monaten haben wir es gemeinsam geschafft, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dadurch konnten wir das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in einem vertretbaren Maß wieder hochfahren. Diese Lockerungen waren richtig und wichtig, weil Kunst und Kultur ein essenzieller Bestandteil unseres Lebens sind.

Ich möchte mich hiermit auch noch einmal ausdrücklich bei allen Beteiligten im Kunst- und Kulturbetrieb für ihre unermüdliche Arbeit an den Sicherheits- und Präventionskonzepten und für deren durch die Bank vorbildliche Umsetzung bedanken. Sie alle haben gemeinsam vieles möglich gemacht – Momente und Erlebnisse, ohne die unser Leben definitiv ärmer gewesen wäre.

Angesichts des mittlerweile auch in Österreich rasanten Anstiegs der Neuinfektionen sind wir nun aber wieder mit einer sehr schwierigen Situation konfrontiert. Eine weiter ansteigende Ausbreitung des Virus hätte Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem, die wir unter allen Umständen vermeiden müssen.

In den nächsten Wochen – bis Ende November ­- werden wir leider auf einen Großteil des Kulturlebens wieder verzichten müssen. Ich bedaure das zutiefst, weil ich weiß, wie wichtig Kultur für unser Leben ist. Geschlossene Kulturbetriebe sind eine Katastrophe. Sie sind aber derzeit notwendig, um eine noch größere Katastrophe zu verhindern. Auch mir blutet deshalb das Herz. Es braucht jetzt aber eine gemeinsame Kraftanstrengung der gesamten Bevölkerung, um die Ausbreitung des Virus wieder in den Griff zu bekommen.

Ich arbeite weiterhin mit aller Kraft daran, die Unterstützungsmaßnahmen im Kunst- und Kulturbereich so zu gestalten, dass Österreichs Kunst- und Kulturlandschaft auch diese erneute schwierige Phase übersteht. Mein erklärtes Ziel ist es, diese Landschaft in ihrer ganzen kreativen Kraft und Vielfalt zu erhalten. Türen, die jetzt geschlossen werden, müssen sich auch wieder öffnen.

Die letzten Monate haben uns gezeigt, dass wir in Österreich viel schaffen können, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich weiß, wie herausfordernd diese neuen Maßnahmen sind. Es sind Einschnitte in unser Leben, die keiner will – Sie genauso wenig wie ich. Aber sie sind in der jetzigen Situation bedauerlicherweise notwendig.

Mein Team und ich stehen an Ihrer Seite, und wir werden gemeinsam durch diese schwierige Zeit kommen.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr anhaltendes Engagement.

Ihre

Andrea Mayer

Bundesministerium für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport

Mag.a Andrea Mayer
Staatssekretärin für Kunst und Kultur
+43 1 531 15-203507
Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Österreich
andrea.mayer@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at

COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Mit In-Kraft-Treten der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) am 3.11.2020 treten die bisher geltenden Regelungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung außer Kraft. Das bedeutet für die Chöre:

1) Gemäß § 13 Abs 1 COVID-19-SchuMaV sind ab 3.11.2020 alle Veranstaltungen untersagt, d.h. es dürfen keine Proben oder Konzerte stattfinden. Ausgenommen sind gemäß § 13 Abs 5 COVID-19-SchuMaV nur „Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen“, was bedeutet, dass nur Berufschöre unter gewissen Bedingungen (COVID-19 Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter) proben dürfen.

2) Diese Regelungen gelten bis 30.11.2020, ab 1.12.2020 gelten wieder die Regelungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung in der Fassung vom 7.11.2020.

Der Chorverband Österreich trägt diese Maßnahmen mit, da es derzeit keine andere Möglichkeit gibt, die für unsere Gesundheit und unser Gesundheitssystem bedrohliche Lage abzuwenden. Wir setzen uns aber dafür ein, dass dieser Stillstand für die Chöre möglichst kurz dauert und bald wieder ein verantwortungsbewusstes Proben möglich sein wird.

Corona-Update 22.10.2020

Liebe Sängerinnen und Sänger!

Aufgrund der Ankündigung der Bundesregierung wurde gestern Abend die 3. Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit folgenden Änderungen für Chöre kundgemacht:

1) Die Regelungen gelten unabhängig von der jeweiligen Ampelfarbe der Corona-Ampel.

2) Bei Chören im Amateurbereich dürfen ab dem 1. November 2020 an Proben und künstlerischen Darbietungen höchstens sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich teilnehmen. Semiprofessionelle und professionelle Chöre sind von diesen Personengrenzen ausgenommen.

3) Alle Sängerinngen und Sänger haben ab dem 25. Oktober 2020 im Probenraum und auf der Bühne immer einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Mund-Nasen-Schutz muss eng anliegen! Gesichtsschilder oder Kinnvisiere sind daher nicht mehr erlaubt.

Der Kärntner Sängerbund und der Chorverband Österreich empfehlen daher den Chören zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus bis auf weiteres KEINE Proben und Konzerte durchzuführen!

In der Hoffnung auf bald bessere Nachrichten verbleiben wir

mit musikalischen Grüßen!

Horst Moser und Bernhard Zlanabitnig

 

Veranstaltungen und Chorproben ab dem 21. September 2020

Laut Auskunft der Pressesprecherin der Staatssekretärin für Kunst und Kultur sowie in Absprache mit DDr. Karl-Gerhard Straßl MAS, dem Präsidenten des Österreichischen Chorverbandes wird aus aktuellen Gründen mitgeteilt, dass die ab Montag, dem 21. September 2020 geplante Beschränkung auf 10 Personen in Innenräumen nicht für Chorproben oder Chorkonzerte gilt!

Die bestehenden Gesetze und Verordnungen zu Veranstaltungen sind weiterhin aufrecht und zu berücksichtigen.

Empfehlungen des Chorverband Österreich zur Corona-Ampel

Daher ist es uns wichtig, dass die Chöre Österreichs den Proben- und Konzertbetrieb wieder aufnehmen, auch wenn die aktuellen COVID-19-Vorschriften merkbare Einschränkungen vorgeben. Die Corona-Ampel der Bundesregierung gibt den Chören die Möglichkeit, verantwortungsbewusst und flexibel auf die jeweils herrschende COVID-19-Situation zu reagieren.

Empfehlungen des Chorverband Österreich zur Corona-Ampel als PDF

Unterstützungsfond für Non-Profit-Organisationen

Liebe Vereinsfunktionäre!

Aus aktuellem Anlass teilt der Kärntner Sängerbund Folgendes mit:

1) juristischer Tipp:
COVID-19 wird uns offenbar – in welcher Form auch immer – noch länger begleiten. Juristisch ist dies auch für Verträge relevant, die etwa Chöre als Einmieter oder als Veranstalter abschließen. COVID-19 ist seit März eine bekannte Gefahr und stellt daher keine sog. Höhere Gewalt dar, die die Auflösung eines Vertrags ermöglicht.
Um somit bei allfälligen neuerlichen behördlichen Maßnahmen, die die Erfüllung eines Vertrags verunmöglichen, juristisch abgesichert einen Vertrag auflösen zu können, empfehle ich die Aufnahme des folgenden Passus in den jeweiligen Vertrag: „Der gegenständliche Vertrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden, wenn die Erfüllung einzelner der in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen aufgrund nach Vertragsabschluss auftretender massiver allgemeiner Einschränkungen, wie etwa Erdbeben, Krieg oder behördliche Untersagung, behindert wird.“

2) Hinweis – NPO-Fonds:
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) hat nun endlich die Verordnung für die Vergabe von Fixkostenzuschüsse an NPOs, also u.a. Vereine, veröffentlicht (siehe Anhang) und informiert dazu: „Für Non-Profit-Organisationen stehen mit dem neuen NPO-Fonds Coronahilfen in der Höhe von 700 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge sind ab 8. Juli 2020 möglich. Auszahlungen können gemeinnützige Vereine aus allen Lebensbereichen beantragen, von Kunst und Kultur, Brauchtumswesen über den Sport bis zum den Umweltschutz. Gewährt wird – in zwei Tranchen – ein Fixkostenzuschuss etwa für Miet- oder Personalkosten sowie ein Struktursicherungsbeitrag, der mit 7 Prozent der Einnahmen des Jahres 2019 gedeckelt ist. Pro Organisation werden höchstens 2,4 Mio. Euro ausgezahlt. Geld gibt es vorerst für ein halbes Jahr, konkret vom Beginn der Corona-Krise bis 30. September.
Die Abwicklung übernimmt das Austria Wirtschaftsservice (aws). Nähere Informationen finden Sie hier: https://npo-fonds.at/.“

Bitte nutzt diese Möglichkeiten!

Mit sängerischen Grüßen

RR Ing. Horst Moser e. h.

NPO-Unterstützungsfonds.pdf

NPO-Unterstützungsfonds-im-Überblick.pdf

Empfehlungen_für_die_inhaltliche_Gestaltung_eines_COVID-8.pdf

 

Untersuchungsergebnisse der MedUni Wien zur Aerosolmessung beim Chorsingen

Heute veröffentlichte der ChVÖ in einer Pressemitteilung via APA-OTS bzw. via E-Mail an ausgewählte JournalistInnen die Untersuchungsergebnisse der MedUni Wien zur Aerosolmessung beim Chorsingen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200602_OTS0083/erstmalige-aerosolmessung-beim-chorsingen

Die Fotos zur Aerosolmessung sowie die Untersuchung der MedUni Wien im Original sind ab sofort über unsere Website www.chorverband.at abrufbar.

Die Untersuchung kam zu diesen Schlussfolgerungen:

Im Ergebnis […]: „Eine Ausdehnung der Ausatemluft bei ChorsängerInnen von mehr als 1m ist nicht zu erwarten! Tiefes Ein- und vor allem Ausatmen sollte vermieden und das Tragen einer Mund-Nasen-Maske bei Ausübung der Profession überlegt werden.“ ChVÖ-Präsident Karl-Gerhard Straßl zeigt sich erfreut über die positiven Ergebnisse: „Unsere erstmalige Untersuchung zeigt in Wort und Bild, dass der Aerosol-Ausstoß beim Singen jenem beim Sprechen sehr ähnelt. Ich bin überrascht, dass die Einweg-Mund-Nasen-Maske auch beim Singen eine deutliche Reduktion der Ausbreitung des Aerosol-Ausstoßes bewirkt. Wichtig ist somit beim Singen die Einhaltung des Abstands, den wir nun mit 1,5 Metern empfehlen, und wirkungsvolles Lüften der Probenräume. Somit gibt es grünes Licht auch von unserer Seite für die Chöre, denn Singen bleibt gesund!“